Scheidung Berlin



Eine Scheidung ist zumeist für beide Parteien ein sehr schwieriger und persönlicher Prozess, dies ist in Berlin nicht anders als in Köln oder einer anderen Stadt. Im Rahmen einer Scheidung können Sie für beide Parteien der Scheidung viele Fragestellungen auftun, welche zumeist nur von einem Rechtsanwalt, wie aus Berlin, eindeutig geklärt werden können.

Suchen Sie bei einer Scheidung in Berlin rechtzeitig Ihren Rechtsanwalt auf und lassen sich beraten, damit Sie schon zum Beginn der Trennung Fehler vermeiden. In einem Beratungsgespräch in unserer Anwaltspraxis in Berlin kann die Scheidung vorgeplant werden, damit sie mit wenig Belastungen abgeschlossen werden kann. Fehler, die zum Beginn einer Scheidung in der Region Berlin gemacht werden, können zu Nachteilen in den Bereichen Unterhalt, Gütertrennung und Zugewinnausgleich führen.

Häufiger Gegenstand bei Scheidungsprozessen ist die Zuteilung des Sorgerechtes, welches zumeist von beiden Eltern gefordert wird. In einigen Fällen des Familienrecht, welche in meine Kanzlei in Berlin besprochen werden ist es so, dass ein Elternteil die elterliche Sorge alleine übertragen bekommen möchte und nun über das Besuchsrecht des ehemaligen Partners informiert werden möchte. Vielen Mandanten, welche sich zum ersten mal mit diesem Prozess des Familienrechts auseinander setzen, ist es nicht bewusst, dass ein Vater zum Beispiel auch beim alleinigen Sorgerecht der Mutter das Recht, sowie die Pflicht hat, regelmäßig Umgang mit seinem Kind zu haben.

Nach der Scheidung bedeutet das Umgangsrecht, dass das Kind ein Recht auf Umgang zu seinen Eltern besitzt. Die Beziehung zum Elternteil, bei dem das Kind nach der Scheidung lebt, werden stabil sein. Ebenfalls sollen die Beziehungen zu dem anderen Elternteil nach der Scheidung in Berlin kontinuierlich fortgesetzt werden, da sie die Entwicklung des Kinde unterstützen. Die Pflicht zum Umgang mit dem Kind nach der Scheidung sollten beide Elternteile in Berlin ernst nehmen.

Ebenfalls werde ich in meiner Kanzlei in Berlin im Bereich der Scheidung häufig gefragt, wie sich der Vorgang der Unterhaltszahlungen gestaltet, da die anstehenden Unterhaltszahlungen zumeist ein wichtiger finanzieller Grundpfeiler des weiteren Lebens des ehemaligen Ehepartners darstellen kann. Wichtig ist es auch hierbei zu wissen, dass zum Beispiel ein Paar aus Berlin, welches zwar getrennt ist, aber die Scheidung noch nicht vollzogen hat, weiterhin Unterhalt zugestehen müssen, welcher sich an den entsprechenden Einkommensverhältnissen orientiert.

Bei Fragen zum Thema Scheidung Berlin:



Für weitere Fragen und Terminvereinbarungen für eine Beratung im Bereich der Scheidung, stehe ich ihnen gerne persönlich in meiner Kanzlei in Berlin zur Verfügung.